Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Marimed GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend vereinbar mit den Anforderungen des BFSG und orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen:
- Semantisch korrektes HTML5 mit logischer Überschriftenhierarchie
- Sichtbare Fokus-Indikatoren für Tastaturnavigation
- Skip-Navigation zum direkten Sprung zum Hauptinhalt
- Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA (Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für Text)
- Textalternativen für nicht-textliche Inhalte (alt-Attribute für Bilder)
- ARIA-Landmark-Rollen und -Labels für Navigationsstrukturen
- Respektierung der Benutzereinstellung „Reduzierte Bewegung" (prefers-reduced-motion)
- Responsive Design für verschiedene Bildschirmgrößen und Zoomstufen
- Skalierbare Schriftgrößen (keine festen Pixelwerte für Fließtext)
Bekannte Einschränkungen
- Die eingebettete Google-Maps-Karte im Kontaktbereich kann Einschränkungen bei der Bedienung mit Tastatur und Screenreader aufweisen. Die Adresse ist alternativ als Text verfügbar.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren beim Zugang zu Inhalten dieser Website stoßen, teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden uns bemühen, die betroffenen Inhalte zugänglich zu machen oder Ihnen die Informationen auf einem alternativen Weg zur Verfügung zu stellen.
Kontakt:
Marimed GmbH
E-Mail: info@marimed.de
Groner-Tor-Str. 25, 37073 Göttingen
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Anfrage nicht oder nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsbehörde wenden. Die Marktüberwachung für die Anforderungen des BFSG obliegt den zuständigen Landesbehörden.
Diese Erklärung wurde am 28. März 2026 erstellt.